Community Rules / Vereinsstatuten

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benserker

Stammtischphilosoph
Mitarbeiter
Administrator
Gaggiwurst
8. April 2005
10.861
789
Zürich
Community Rules
1. Zweck
  • FightGenossen ist ein nichtkommerzieller Verein, der es zum Ziel hat, Menschen mit der Leidenschaft Gaming zusammenzubringen.
  • FightGenossen baut auf die starken, langjährigen Beziehungen, die dem Verein zugrunde liegen. Der Erhalt der Freundschaften ist ein klar deklariertes Anliegen des Vereins.
  • FightGenossen bietet all jenen Gamern Asyl, die sich in anderen Communities eingeengt fühlen und sich Narrenfreiheit und die Lizenz zum politisch unkorrekten Rumblödeln wünschen.
2. Member
  • Den Member kannst du beantragen, sobald du einen Account auf unserer Page erstellst und das Vorstellungsformular ausfüllst.
  • Die Anforderungen entnimmst du den Infos im Bewerbungs-Thread. Nach Erhalt des Members bekommst du erweiterte Rechte auf Forum und Servern (TeamSpeak und falls aktiv auf Game-Servern).
3. GoldMember
  • Voraussetzungen für den GoldMember sind abgeschlossenes 18. Lebensjahr und mindestens ein Jahr Mitgliedschaft.
  • Den GoldMember erhältst du durch Teilnahme an Community-Treffen, durch Aktivität auf Page und Forum, durch Präsenz im TS, durch regelmässiges Zocken mit der Community und durch Spenden in die Clankasse.
  • Kurz: Machst du mit und beteiligst dich am Geschehen, kannst du GoldMember werden. Sobald du dich per GoldMember-Bewerbungsformular beworben hast und angenommen wurdest, erhältst du weitere Rechte auf Forum und Servern (TeamSpeak und falls aktiv auf Game-Servern).
  • Alle GoldMember zusammen bilden die Vereinsversammlung. Anders ausgedrückt sind GoldMember die Aktivmitglieder des Vereins.
4. Verhalten
  • Ingame, im TS, WhatsApp und auf Servern jeglicher Art gilt: Anständiges Verhalten, Freundlichkeit im Chat (Ingame und Voicechat), Hilfsbereitschaft.
  • Forum: Es gelten die üblichen Regeln des Anstands. Diskriminierende und destruktive Beiträge werden nicht geduldet! Zur besseren Übersicht sind in Betreffs zu Threads die angesprochenen Themen in eckigen Klammern vor den Titel zu stellen. --> Beispiel: [LoL] Neuer Champ angekündigt
5. Respekt
  • Die Member der FightGenossen respektieren sich gegenseitig und akzeptieren Unterschiede in Charakter, Meinung und Stil.
  • Mobbing und übermässiges Konkurrenzdenken sind schlecht für die Stimmung.
6. Mitwirken
  • Mitarbeit ist immer willkommen!
  • Es ist ausdrücklich erwünscht, Gameabende, Turniere oder Events zu organisieren.
  • Auch dürfen Member jederzeit einen aktiven Squad für wettkampfmässiges Gaming (eSport) eröffnen.
7. Community-Tag
  • Es wird begrüsst, wenn Members, das folgende Community-Tag vor ihren Namen stellen: #fgn'
8. Community-Kasse
  • Beiträge in die Community-Kasse sind freiwillig.
  • Die Community-Kasse deckt ausschliesslich anfallende Kosten wie Server, Homepage, Designaufträge usw.
  • Über die geleisteten Beiträge wird genau Buch geführt (Top-Spender: Community Kasse).
  • Bezahlt ein Member direkt etwas für die Community, wird der aufgewendete Betrag ebenfalls in die Liste der Top Spender eingetragen.
9. Verein
  • Am Community Treffen Nr. 27 am 17. Oktober 2015 wurde einstimmig entschieden, aus FightGenossen einen Verein zu machen.
  • Der Verein lebt durch seine (treuen) Mitglieder und nicht durch die Arbeit von Einzelpersonen.
  • Vorstand ist benserker
  • Kontrollstelle ist Yodenko
 
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Vereinsstatuten

1. Name
1.1 Fightgenossen, ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches

2. Ziel und Zweck
2.1 FightGenossen ist ein nicht kommerzieller Verein, der es zum Ziel hat, Menschen mit der Leidenschaft Gaming zusammenzubringen.
2.2 FightGenossen baut auf die starken, langjährigen Beziehungen, die dem Verein zugrunde liegen. Der Erhalt der Freundschaften ist ein klar deklariertes Anliegen des Vereins.
2.3 FightGenossen bietet all jenen Gamern Asyl, die sich in anderen Communitys eingeengt fühlen und sich Narrenfreiheit und die Lizenz zum politisch unkorrekten Rumblödeln wünschen.

3. Verhalten
3.1 Ingame, im TS, WhatsApp und auf Servern jeglicher Art gilt: Anständiges Verhalten, Freundlichkeit im Chat (Ingame und Voicechat), Hilfsbereitschaft.
3.2 Forum: Es gelten die üblichen Regeln des Anstands. Diskriminierende und destruktive Beiträge werden nicht geduldet! Zur besseren Übersicht sind in Betreffs zu Threads die angesprochenen Themen in eckigen Klammern vor den Titel zu stellen. --> Beispiel: [LoL] Neuer Champ angekündigt
3.3 Die Member der FightGenossen respektieren sich gegenseitig und akzeptieren Unterschiede in Charakter, Meinung und Stil.
3.4 Mobbing und übermässiges Konkurrenzdenken sind schlecht für die Stimmung.

4. Mitarbeit
4.1 Mitarbeit ist immer willkommen!
4.2 Es ist ausdrücklich erwünscht, Gameabende, Turniere oder Events zu organisieren.
4.3 Auch dürfen Member jederzeit einen aktiven Squad für wettkampfmässiges Gaming (eSport) eröffnen.

5. Community-Tag
5.1 Es wird begrüsst, wenn Members, das folgende Community-Tag vor ihren Namen stellen: #fgn'

6. Pseudonyme
6.1 Einfachheithalber werden Vereinsmitglieder in Vereinsinternen oder öffentlichen Dokumenten, in denen es erlaubt ist, mit ihrem Pseudonym aufgelistet.
6.2 Herrschen Zweifel über die korrekte Identität einer Person bei einer Mitgliederversammlung, muss sich diese Person identifizieren. Ob die Art Identifikation genügend ist, entscheidet eine einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung.
6.2 Es wird eine vereinsinterne Liste geführt, die Aufschluss über die Pseudonyme mit folgenden Inhalten gibt:
a. Vor und Nachname
b. Adresse
c. Handy/Telefonnummer
d. E-Mail

7. Vereinsvermögen
7.1 Normale Member zahlen keinen fixen Beitrag in die Community-Kasse (Spenden immer willkommen).
7.2 GoldMember zahlen einen Jahresbeitrag von 60.- CHF. Bei ausbleibender Zahlung kann der GoldMember aberkannt werden.
7.4 Über die geleisteten Beiträge wird genau Buch geführt (Top-Spender: Community Kasse).
7.5 Bezahlt ein Member direkt etwas für die Community, wird der aufgewendete Betrag ebenfalls in die Liste der Top Spender eingetragen.

8. Mitgliedschaft
8.1 Stufe Member
a) Personen, die über den Rang Member verfügen sind keine Vereinsmitglieder.
b) Der Member wird vergeben, sobald ein Account auf Fightgenossen.ch erstellt und das Vorstellungformular ausgefüllt wurde.
c) Personen die über den Rang Member verfügen, erhalten erweiterte Rechte auf Forum und Servern (TeamSpeak und falls aktiv auf Game-Servern).
d) Member können Traktandierungsanträge stellen.
e) Traktandierungsanträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich im Forum an den Vorstand zu richten.
f) Auf Traktandierungsanträge, die von Personen vom Rang Member eingereicht werden und vom Vorstand als sinnlos/trolling eingestuft werden, muss nicht eingegangen werden.
g) Sämtliche Rechte der Stufe Member können ohne Angabe von Gründen durch den Vorstand oder durch ein einfaches Mehr der Mitgliederversammlung entzogen werden.
8.2 Stufe GoldMember (Aktivmitglied)
8.2.1 Voraussetzungen für ein Aktivmitglied (GoldMember) sind:
a) Abgeschlossenes 18. Lebensjahr
b) Ein Forum Account der für mindestens ein Jahr, auf der Stufe Member besteht.
c) Teilnahme an Community-Treffen, durch Aktivität auf Page und Forum, durch Präsenz im TS, durch regelmässiges Zocken mit der Community und durch Spenden in die Community Kasse.
d) Ausfüllen des Bewerbungformular für GoldMember
8.3. Nicht Stimmberechtigt sind
a) Member und Gäste
8.4 Stimmberechtigt sind Aktivmitglieder (Gold-Member und höhere Ränge)
8.5 Die Aufnahme zu den Aktivmitgliedern (Gold-Member) erfolgt per Mehrheitentscheid im entsprechenden Forum oder bei der Mitgliederversammlung durch einfachen Mehrheitentscheid.


9. Ausschluss und Austritt von Vereinsmitgliedern
9.1 Der Austritt eines Vereinsmitgliedes ohne Sitz im vorstand erfolgt schriftlich und ist jederzeit möglich.
9.2 Der Austritt des Vorstandmitglieds erfolgt schriftlich, die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
9.3 Ein Vereinsmitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt in Absprache mit den Vereinsmitgliedern den Entscheid zum Ausschluss.
9.4 Nach einem Ausschluss kann das Mitglied den Ausschlussentscheid innerhalb von 30 Tagen anfechten und den Entschluss somit an die Mitgliederversammlung weitergeben.
9.5 In jedem Fall muss das Vereinsmitglied vor seinem Ausschluss angehört werden.
9.6 Vereinsmitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch.
9.7 Bezahlt ein Vereinsmitglied (GoldMember) seinen Mitgliederbeitrag nicht, kann das zum Ausschluss aus dem Verein führen.

10.Organe des Vereins
10.1 Die Organe des Vereins sind
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand

11. Die Mitgliederversammlung
11.1 Mitgliederversammlungen werden einmal jährlich (immer erster Samstag im November) durchgeführt.
11.2 Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich in Zürich statt.
11.3 Zur Mitgliederversammlung werden die Vereinsmitglieder zehn Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Ebenfalls wird ein Thread in Forum erstellt.
11.4 Traktanden sind gültig, sobald sie im dafür vorgesehenen Thread im Forum vorgeschlagen und in die Traktandenliste aufgenommen wurden. Die Traktandenliste für die kommende Versammlung ist für alle Vereinsmitglieder jederzeit frei einsehbar. Die Vereinsmitglieder sind selber verantwortlich, sich über die Traktanden zu informieren.
11.5 Die Mitgliederversammlung hat folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Kontrollstelle.
f) Festsetzung des Vereinsmitgliederbeitrages
g) Genehmigung des Jahresbudgets Variante: Kenntnisnahme des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm Variante: Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
i) Beschlussfassung über weitere von den Vereinsmitgliedern oder dem Vorstand eingebrachte Geschäfte
j) Änderung der Statuten
k) Entscheid über Ausschlüsse von Vereinsmitgliedern.
l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses.
11.6 Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Vereinsmitglieder beschlussfähig.
11.7 Die Vereinsmitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
11.8 Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen

12 Der Vorstand
12.1 Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
12.2 Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Wiederwahl ist möglich.
12.3 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente.
12.4 Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
12.5 Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
12.6 Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
12.7 Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Finanzen
d) Aktuariat
Ämterkumulation ist möglich.

13. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.

14. Auflösung des Vereins
14.1 Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von drei Viertel der Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens drei Viertel der Vereinsmitglieder daran teilnehmen.
14.2 Nehmen weniger als die Hälfte aller Vereinsmitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten.
14.3 An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Vereinsmitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine wohltätige Organisation. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Vereinsmitgliedern ist ausgeschlossen.

15. Inkrafttreten
15.1 Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom [Gründungsdatum] angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
15.2 Als geistiges Gründungsdatum gilt natürlich weiterhin der Tag der Gründung der FightGenossen vor der Wandlung in einen Verein: 17.04.2005

Datum, Ort _______________________________

Der Präsident
Der Protokollführer
 
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  1. Yodenko Yodenko:
    Egal wie dicht du bist, Göthe war Dichter!
  2. Yodenko Yodenko:
    besser und selber?
  3. oNdsen oNdsen:
    guet und dir?

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